Informationen für Patienten & Angehörige

Wichtiger Hinweis: Eine Behandlung in unserem Wundzentrum kann nur mit einer ärztlichen Verordnung erfolgen. Wir bitten Sie daher, Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt vorab zu informieren.

Chronische Wunden sind belastend. Sie können Schmerzen verursachen, nässen und die Lebensqualität spürbar einschränken. Wenn eine Wunde schlecht heilt, braucht es ein spezialisiertes Wundzentrum, das die Ursache in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten klärt und eine passgenaue Wundversorgung sicherstellt.

WundSTARK® ist Ihr Partner für moderne, leitlinienorientierte Wundtherapie – mit einem Ziel: den Heilungsprozess unterstützen, Beschwerden reduzieren und Ihre Selbstständigkeit stärken.

 

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Was bedeutet moderne Wundversorgung?

In unserem Wundzentrum verbinden wir pflegerische Expertise mit verständlicher Beratung. Dazu gehören u. a.:

 

  • Gründliche Anamnese (Soziales, Grunderkrankung, Medikamente)
  • Individuelle Therapiepläne mit klaren Zielen und Kontrollintervallen
  • Moderne Wundauflagen und Verbandstechniken für ein optimales feuchtes Wundmilieu
  • Schmerz- und Infektionsmanagement
  • Kompressionstherapie bei venösen und anderen indizierten Ursachen
  • Druckentlastung v. a. bei Fußwunden
  • Schulung von Patient*innen und Angehörigen für den sicheren Alltag zu Hause

Was ist eine chronische Wunde?

Von einer chronischen Wunde spricht man, wenn trotz fachgerechter Behandlung innerhalb von 6 - 8 Wochen keine deutliche Verbesserung eintritt. Häufige Ursachen sind Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen (venös/arteriell) oder Druckbelastungen. Typische Beispiele sind das Ulcus cruris (Unterschenkelgeschwür) oder Vorfußwunden. Unser Wundzentrum ermittelt die Ursache und steuert die Wundversorgung so, dass Heilungsbarrieren gezielt abgebaut werden.

Ihr Weg ins Wundzentrum – so läufts ab!

  • Erstkontakt & Termin

Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir klären Ihr Anliegen und welche Unterlagen dafür sinnvoll sind. Bitte informieren Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt vor Ihrem Besuch bei uns.

  • Erstvorstellung

Begutachtung der Wunde, Anamnese und Fotodokumentation.

  • Therapie & Wundmanagement

Vorschlag geeigneter Wundauflagen, gegebenenfalls Kompression, Druckentlastung sowie Schmerz- und Infektionskontrolle – in Zusammenarbeit mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

  • Kontrollen & Anpassungen

Regelmäßige Verlaufskontrollen im Wundzentrum; wir passen die Wundversorgung individuell an.

Warum WundSTARK®?

  • Pflegerisch geführtes Wundzentrum mit strukturierter, evidenzbasierter Wundversorgung
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit (Haus- & Fachärzt*innen, Podologie, Sanitätshaus und weitere)
  • Zeit für Fragen: Wir erklären jeden Schritt – verständlich und nachvollziehbar
  • Fokus auf Lebensqualität: weniger Schmerzen, bessere Mobilität, alltagstaugliche Lösungen

 

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FAQ – Häufige Fragen zur Wundversorgung

Benötige ich eine Verordnung?

Ja. Für die Behandlung im Wundzentrum ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Diese stellt in der Regel Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder die Fachärztin/der Facharzt aus.

Welche Verordnung ist gemeint?

Üblich ist eine Verordnung für häusliche Krankenpflege (ggf. inkl. Kompression/Druckentlastung). Wenn Sie unsicher sind, helfen wir telefonisch, welche Verordnung in Ihrem Fall passend ist.

Wie erkenne ich eine chronische Wunde?

Wenn eine Wunde länger als 6 bis 8 Wochen nicht heilt oder sich vergrößert, sollte sie in einem Wundzentrum begutachtet werden. Auch ohne den Zeitfaktor kann eine Wunde chronisch sein – rufen Sie uns gerne an.

Wie oft sind Termine nötig?

Zu Beginn sind engmaschige Kontrollen sinnvoll; später werden die Abstände größer – je nach Wundsituation.

Wer übernimmt die Kosten?

Viele Leistungen sind durch Ihre Krankenkasse erstattungsfähig. Mit einer ärztlichen Verordnung fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an. Darüber hinaus bieten wir auf Wunsch ergänzende Wahlleistungen an, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese sind freiwillig und nicht verpflichtend für Ihre Versorgung.