Eine der häufigsten Fragen, die uns Patient*innen und Angehörige stellen: „Wer bezahlt das eigentlich?" Die gute Nachricht: Die professionelle Versorgung chronischer Wunden wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen – vorausgesetzt, eine ärztliche Verordnung liegt vor. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Wundversorgung im Wundzentrum wird auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bezahlt
- Sie brauchen eine Verordnung für häusliche Krankenpflege von Ihrem Hausarzt
- Es fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an (max. 10 € pro Verordnung, max. 28 Tage)
- Auch Wundauflagen und Verbandmaterial werden über Rezept abgerechnet
- WundSTARK® hilft bei allen Fragen rund um Verordnung und Kostenübernahme
Welche Verordnung brauche ich?
Für die Behandlung in einem Wundzentrum wie WundSTARK® benötigen Sie eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12). Diese stellt Ihr Hausarzt oder Ihre Fachärztin aus.
Was steht auf der Verordnung?
- Diagnose – z. B. Ulcus cruris, diabetisches Fußsyndrom, Dekubitus
- Verordnete Maßnahmen – z. B. Wundversorgung, Verbandswechsel, Kompressionstherapie
- Häufigkeit – wie oft pro Woche
- Dauer – Erstverordnung meist 14 Tage, Folgeverordnungen bis zu 28 Tage
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, welche Verordnung Sie brauchen, rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen genau, was Ihr Arzt ausstellen sollte.
Schritt für Schritt: Von der Verordnung zur Behandlung
Schritt 1: Zum Hausarzt
Ihr Hausarzt oder Ihre Fachärztin untersucht die Wunde und stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus. Teilen Sie mit, dass Sie die Wundversorgung bei WundSTARK® durchführen lassen möchten.
Schritt 2: Kontakt mit WundSTARK®
Rufen Sie uns an oder kommen Sie mit der Verordnung vorbei. Wir prüfen die Verordnung und kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.
Schritt 3: Genehmigung der Krankenkasse
Die Verordnung wird bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage. Bei dringenden Fällen kann die Behandlung auch vor der Genehmigung beginnen.
Schritt 4: Behandlung beginnt
Nach der Genehmigung starten wir mit der Erstvorstellung: Anamnese, Wundbegutachtung, Fotodokumentation und Erstellung eines individuellen Therapieplans.
Schritt 5: Folgeverordnungen
Chronische Wunden brauchen Zeit. Vor Ablauf der Verordnung kümmern wir uns um die Folgeverordnung bei Ihrem Arzt – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Was wird von der Krankenkasse bezahlt?
Diese Leistungen übernimmt die Kasse:
- Wundversorgung im Wundzentrum (Reinigung, Verbandswechsel, Wundbeurteilung)
- Wundauflagen und Verbandmaterial – moderne Wundauflagen wie Schaumverbände, Alginate, Hydrokolloide etc.
- Kompressionstherapie – Verbände und Materialien
- Dokumentation und Verlaufskontrollen
Was muss ich selbst zahlen?
- Gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Verordnung, mindestens 5 €, maximal 10 € – für höchstens 28 Tage pro Verordnung
- Zuzahlungsbefreiung: Wenn Sie die Belastungsgrenze erreicht haben (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %), können Sie sich befreien lassen
- Wahlleistungen: WundSTARK® bietet auf Wunsch ergänzende Leistungen an, die nicht von der Kasse übernommen werden – diese sind freiwillig, transparent und nie Voraussetzung für Ihre Versorgung
Fragen zur Kostenübernahme?
Wir helfen Ihnen bei allem rund um Verordnung, Genehmigung und Abrechnung. Rufen Sie uns einfach an – wir klären das für Sie.
Telefon Viersen: 0 21 62 / 36 18 490 | Telefon Mönchengladbach: 0 21 62 / 36 18 4930
Was ist mit Verbandmaterial und Wundauflagen?
Auch die Materialien für die Wundversorgung werden auf Rezept verordnet – separat von der Verordnung für häusliche Krankenpflege.
- Ihr Arzt stellt ein Kassenrezept für Verbandmittel aus
- WundSTARK® bestellt die passenden Wundauflagen und Hilfsmittel und liefert sie bei Bedarf direkt zu Ihnen nach Hause
- Auch hier fällt nur die gesetzliche Zuzahlung an
- Wir unterstützen bei der Auswahl wirtschaftlicher und zugleich wirksamer Produkte – keine unnötigen Kosten für Sie oder Ihren Arzt
Was gilt für Privatversicherte?
Privatversicherte können die Leistungen des Wundzentrums ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Wir empfehlen:
- Vorab bei Ihrer Versicherung die Erstattung für häusliche Krankenpflege und Verbandmittel klären
- Wir stellen Ihnen eine detaillierte Rechnung für die Einreichung bei Ihrer Versicherung aus
Hilfsmittel bei chronischen Wunden
Neben der direkten Wundversorgung können auch Hilfsmittel verordnet werden, die die Heilung unterstützen:
- Kompressionsstrümpfe – bei offenem Bein (venöser Ursache)
- Spezialmatratzen – zur Dekubitus-Prävention
- Druckentlastungsschuhe – bei diabetischem Fußsyndrom
- Lagerungshilfen – Kissen, Keile, Fersenschoner
Diese Hilfsmittel werden über ein Hilfsmittelrezept verordnet und von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen. Wir und das Sanitätshaus Lettermann beraten Sie gerne zur passenden Versorgung.
WundSTARK® nimmt Ihnen den Papierkram ab
Wir wissen: Verordnungen, Genehmigungen und Rezepte können verwirrend sein. Deshalb kümmern wir uns bei WundSTARK® um den gesamten Prozess:
- ✅ Wir prüfen Ihre Verordnung auf Vollständigkeit
- ✅ Wir reichen die Verordnung bei der Krankenkasse ein
- ✅ Wir kümmern uns um Folgeverordnungen beim Arzt
- ✅ Wir bestellen und liefern Verbandmaterial
- ✅ Wir beraten zu Zuzahlungsbefreiung und Hilfsmitteln
Sie konzentrieren sich auf Ihre Gesundheit – wir uns um den Rest.
Häufige Fragen (FAQ)
Brauche ich eine Überweisung für das Wundzentrum?
Keine klassische Überweisung, aber eine Verordnung für häusliche Krankenpflege (Muster 12). Diese stellt Ihr Hausarzt aus. Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie uns an, wir erklären Ihrem Arzt gerne, was benötigt wird.
Was kostet mich die Wundversorgung?
Mit Verordnung zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung – maximal 10 € pro Verordnung für maximal 28 Tage. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, entstehen keine Kosten.
Was, wenn mein Arzt die Verordnung nicht ausstellen will?
Manche Ärzt*innen sind unsicher bei der Verordnung. Kontaktieren Sie uns – wir stellen gerne ein Informationsschreiben für Ihren Arzt zusammen und erklären, welche Verordnung für Ihren Fall passend ist.
Werden auch die Fahrtkosten übernommen?
In bestimmten Fällen (z. B. bei Schwerbehinderung, Pflegegrad oder bestimmten Erkrankungen) können Fahrtkosten zur Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden. Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Verordnung für Krankenfahrten.
Kann ich das Wundzentrum auch ohne Verordnung besuchen?
Für eine telefonische Erstberatung brauchen Sie keine Verordnung – rufen Sie uns einfach an. Für die kassenfinanzierte Behandlung benötigen wir dann eine Verordnung von Ihrem Arzt.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Genehmigung ablehnt?
Das kommt selten vor, aber es kann passieren. In diesem Fall helfen wir Ihnen beim Widerspruch. Oft reicht eine ergänzende ärztliche Begründung, damit die Kasse doch genehmigt.
WundSTARK® – Ihr Wundzentrum am Niederrhein
Wir kümmern uns um Ihre Wunde und um den Papierkram. Verordnung, Genehmigung, Material – alles aus einer Hand.